Bundeskartellamt gibt Nacco-Übernahme durch die VTG unter Auflagen frei

- Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Nacco-Gruppe durch die VTG heute vorbehaltlich der Erfüllung von Auflagen freigegeben.

 

- Mit einer entsprechenden Entscheidung durch das ebenfalls zuständige österreichische Kartellgericht wird noch vor den Osterfeiertagen gerechnet.

 

Die VTG Aktiengesellschaft hatte am 1. Juli 2017 bekannt gegeben, sämtliche Anteile an der CIT Rail Holdings (Europe) SAS zu erwerben. Die CIT Rail Holdings (Europe) SAS ist Eigentümerin der Nacco-Gruppe, einem europaweit tätigen Vermieter von Eisenbahngüterwagen mit einer Flotte von rund 14.000 Güterwagen. Das Bundeskartellamt folgte mit der Freigabe unter Auflagen dem Angebot der VTG, einen Teil des zu erwerbenden Nacco-Geschäfts vorab an Dritte zu veräußern, der rund 30 Prozent des Güterwagenbestands der Nacco-Gruppe umfasst. Der Vorstand der VTG Aktiengesellschaft erwartet, dass der Erwerb der verbleibenden rund 70 Prozent (rund 10.000 Güterwagen) durch VTG im zweiten Halbjahr 2018 vollzogen werden kann. 

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